Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie deren kaufmännische Betreuung und Vergabe von Dienstleistungsverträgen;
die Initiierung und Begleitung von Selbstprojektierung und Selbstverwaltung von Liegenschaften durch deren Nutzer;
die Bauherrenvertretung und Projektsteuerung