Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Alle gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten der betriebswirtschaftlichen Unternehmensberatung, die Geschäftsführung von Tochtergesellschafften und das Eingehen von Beteiligungen jeder Art. Zulässig ist jedwede Kooperation im Geschäftsinteresse und der Vertrieb von Werkzeugmaschinen, Werkzeugen und von verwandten Produkten.