Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Import und Export, der Einzel- und Großhandel mit Waren aller Art, nicht jedoch die in
§ 34 c GewO genannten Geschäfte, die Beteiligung an anderen Gesellschaften oder Unternehmen, insbesondere im Rahmen von Joint-Ventures und die Unterstützung und Abwicklung der Produktion durch solche Gesellschaften oder Unternehmen.