Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Schaffung und der Betrieb von Werkstätten für Behinderte, Fördergruppen und anderen, nicht eigenwirtschaftlichen Zielen dienenden Einrichtungen der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Förderung, Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie verfolgt keine politischen Ziele.
Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Zivilbeschädigte und behinderte Menschen, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes, auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Förderung der Tierzucht, Förderung der Bildung und Berufsbildung sowie die Förderung von Kunst und Kultur.