Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Erstellung laufender Lohn- und Finanzbuchhaltungen;
2. das Erstellen von Abschlüssen und Steuererklärungen;
3. die steuerliche Beratung und Vertretung der Mandanten;
4. die Prüfung von Maklern und Darlehensvermittlern (i.S.d. § 39 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1a GewO) gemäß § 16 MaBV;
5. die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit;
6. die Erteilung von Bescheinigungen über die Beachtung steuerrechtlicher Vorschriften in Vermögensübersichten und Erfolgsrechnungen.