Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Firmen auf wissenschaftlichem Gebiet sowie die Entwicklung und Vermarktung von Patenten. Handel mit Waren verschiedener Art, wie Technikanlagen (Bau,- Medizintechnik, Produktionsanlagen, Werkzeugmaschinen). Erwerb von Immobilien sowie Verwaltung eigener Immobilien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, pachten, sich an derartigen Unternehmen in jeder Form beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen und alle Geschäfte betreiben, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Geschäftszweck zu fördern.