Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Handel mit Waren verschiedener Art sowie Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang; Organisierung internationaler Industriekooperation; Übernahme von Service-Aufgaben für Erzeugnisse des Maschinenbaus; Übernahme und Vergabe von Industrie- und Handelsvertretungen; Erwerb, Vermietung und Veräußerung eigenen Grundbesitzes und Veräußerung sowie Handel von/mit Immobilien; Handel mit Waren verschiedener Art und Erbringung von Dienstleistungen, soweit eine besondere Erlaubnis für beides nicht erforderlich ist.