Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Projektentwicklung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Baumaßnahmen,
b) der Erwerb und der Handel mit bebauten und unbebauten Grundstücken sowie
c) die Vermietung und Verpachtung, Verwaltung und Vermarktung von eigenen und fremden Grundstücken - Immobilien jeder Art und die Vermittlung von Finanzierungen.