Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Bebauung eigener unbebauter Grundstücke und die Modernisierung von Gebäuden auf Grundstücken der Gesellschaft. Makler- oder Bauträgertätigkeiten nach § 34c Abs. 1 GewO sind von dem Gesellschaftszeweck nicht umfasst.