Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokura mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
a) die Projektentwicklung für Grundstücke;
b) der An- und Verkauf von Immobilien jeder Art;
c) die Vermittlung von Immobilien jeder Art;
d) die Verwaltung, Bewirtschaftung und Entwicklung von Immobilien jeder Art;
e) die Vermittlung von Miet- und sonstigen Nutzungsverträgen für Immobilien jeder Art;
f) Finanzierungsvermittlungen für Immobilien jeder Art;
g) Vercharterung von Luftfahrzeugen aller Art.