Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Durchführung von Grundstücksgeschäften jeder Art, insbesondere der Nachweis, die Vermittlung und die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Bebauung von Grundstücken, Durchführung von Baubetreuung, Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen aller Art, der Erwerb von anderen Unternehmen und/oder die Beteiligung an solchen.