Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens sowie die Durchführung von Immobiliengeschäften jeder Art, insbesondere aller in § 34 c der GewO genannten Geschäfte, die Vermittlung von Finanzierungen, Kapitalbeteiligungen, Kapitalanlagen, Versicherungen und die wirtschaftliche Beratung bei Vermögensanlagen.