Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Der Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an medizinischen Einrichtungen und Unternehmen aller Art einschließlich Aktien- und Investmentgesellschaften, auch auf fremde Rechnung und treuhänderisch,
b) marktwirtschaftliche Dienstleistungen für medizinische Einrichtungen und Firmen, insbesondere alle Maßnahmen zur fachlichen und organisatorischen Unterstützung von verbundenen Unternehmen,
c) ferner alle Tätigkeiten, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind, insbesondere Erhebung und Analyse von Marktdaten, Konzeption und Realisierung von Anlagestrategien, Aufbau von Informations- und Pressediensten, Durchführung von PR- und Werbemaßnahmen sowie Verlags- und Vertriebsgeschäfte.
Ferner Informationsdienstleistungen im Internet und der Betrieb einer Internet-Fachbuchhandlung.