Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungs- und sonstigen Tätigkeiten und Leistungen für Dritte im Bereich Kontierung, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Verbuchung und Erfassung laufender Geschäftsvorfälle, jedoch nicht Rechts- und Steuerberatung. Ferner wirtschaftliche und technische Baubetreuung, Beratung bei Erwerb von Grundstücken und deren Bebauung, Konzeption von geschlossenen Immobilienfonds, Finanzierungsvermittlung, Vermittlung des Erwerbs von Immobilien und Kapitalanlagen, Vermittlung von Wohn- und Geschäftsraum, Erwerb und Entwicklung von Immobilien, Erstellung von Vermarktungskonzepten für Immobilien.