Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel und Großhandel mit Waren aller Art und Systemen, insbesondere mit Geräten der Bürotechnik, Büroeinrichtungen, Schreibwaren und Spielwaren sowie Autoersatzteilen, Spezialwerkzeuge, Elektroartikel, Sanitär und Heimwerkerbedarf, Grün- und Topfpflanzen. Vermittlung von Handelsgeschäften an Dritte. Beteiligung an anderen Unternehmen.
Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften, insbesondere der Handel mit Schreib- und Spielwaren,
Geschenkartikeln, Zeitschriften, Büchern und Waren jeder Art.