Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der Vertrieb von Hard- und Software;
2. Unternehmensberatung im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung;
3. Sofwareentwicklung;
4. Vertrieb von Computerliteratur;
5. der Vertrieb von Bürogeräten und Büromöbeln;
6. der Groß- und Einzelhandel mit elektrischen Bauteilen und die hiermit unmittelbar und mittelbar in Verbindung stehenden Tätigkeiten.