Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verlegerische Tätigkeiten aller Art vor allem die Herstellung, die Vervielfältigung, der Veröffentlichung und der Vertrieb von Büchern und anderen Druckschriften aller Art und solcher Veröffentlichungen, die Druckschriften ähnlich oder gleichzusetzen sind; sowohl für die eigene als auch für fremde Rechnung.