Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Praxistransfer von Ergebnissen aus Forschung und Entwicklung mit dem Schwerpunkt der Schutzrechtsverwertung
- Vermittlung und Verkauf von Maschinen, Ausrüstungen und Technologien
- Dienstleistungen und Beratung zur Verwertung geistigen Eigentums
- Durchführung von Recherchen
- Kauf, Verkauf und Lizensierung von Erfindungen, Schutzrechten und Know-how
- Entwicklung und Vertrieb innovativer Produkte, insbesondere in Form von Prototypen, Mustern, Kleinserien etc.
- Vermarktung und Realisierung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen im eigenen und im fremden Namen,
- Kauf und Verkauf von produzierenden und innovationsverwertenden Firmen.