Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Unternehmensberatung; die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken; die Vermittlung von Darlehensverträgen nach § 34 c GewO; die Finanzanlagenvermittlung nach § 34 f GewO, insbesondere Anteile oder Aktien an inländischem geschlossenen lnvestmentvermögen; die Vermittlung von Versicherungen i.S.v. § 34 d GewO; lmmobilienvermittlung nach § 34 c GewO und lmmobiliendarlehensvermittlung nach § 34 i GewO; China-Handel, insbesondere der Groß- und Außenhandel von Lebensmittelprodukten.