Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und der Nachweis von Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie die Besorgung von Bürodienstleistungen und die Verwaltung von eigenem und fremden Grundbesitz.