Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über
a) Grundstücke,
b) grundstücksgleiche Rechte,
c) gewerbliche Räume,
d) Wohnräume,
e) Darlehen,
f) den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalgesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen und von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie verbriefter Forderungen gegen eine Kapital- oder Kommanditgesellschaft sowie wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechten sowohl im eigenen Namen für eigene Rechnung als auch im eigenen Namen für fremde Rechnung als auch im fremden Namen für fremde Rechnung.