Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des mildtätigen Handelns im Sinne von § 53 AO. Zweck des Unternehmens ist die Pflege, Betreuung/ Unterbringung und Versorgung von Senioren/ Behinderten, kranken und pflegebedürftigen Menschen.
(2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) den Betrieb Pflege- und Wohneinrichtungen, in denen Senioren, Behinderte sowie pflegebedürftige Menschen Betreuung und Pflege in teilstationärer und stationärer Form erhalten;
b) Angebote der Grund-, Kranken- und Hauswirtschaftspflege sowie der Betreuung in ambulanter Form für Senioren, Behinderte, kranke und pflegebedürftige Menschen, die in Wohnungen leben;
c) die Zuwendung von Mitteln für die Verwirklichung der in Absatz 1 benannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere für gemeinnützige Tochtergesellschaften.