Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten sowie deren Vermittlung und Ausstellung. Handel mit Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, An- und Verkauf von Grundstücken und Häusern, die Verwaltung und Vermittlung von Grundstücken und Häusern sowie die Vermittlung von Aufträgen.