Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Der An- und Verkauf, Verwaltung und Vermietung von Gebäuden, Räumen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vermittlung oder der Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über diese wie auch die Vermittlung von Finanzierungen.
2. Die Entwicklung von Grundstücken zu Baugrundstücken sowie deren Verwertung, als auch Vergabe und Betreuung von Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden und/oder Neubau von Gebäuden durch Beauftragung von Bauunternehmen als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung und/oder als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung.