Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie deren Betreuung, Geschäftsbesorgung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen; ferner der Handel mit Bildern und Kunstwerken vornehmlich zeitgenössischer Künstler sowie der Betrieb einer Galerie zur Förderung noch unbekannter Künstler.