Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Produktionen im Bereich der Unterhaltungsbranche, insbesondere durch Erarbeitung von Konzeptionen und Realisierungen für Theater, Kabarett, Varieté, Hörfunk- und Fernsehsendungen und sonstige Medien. Zweck der Gesellschaft ist es, im Rahmen dieser Tätigkeit von der Ideenfindung über die Gestaltung bis zur Fertigung auftrittsreifer Konzepte oder sendefähiger Vorlagen sowohl die Herstellung der erforderlichen Materialien, Ton-, Bild- oder Datenträger zu gewährleisten, als auch die Verwertung der zugrunde liegenden oder dabei entstehenden Rechte zu übernehmen.