Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Förderung von Kunst und Kultur. Die Arbeit der Gesellschaft dient der Förderung innovativer Kulturprojekte und solchen, die dem Schutz der Menschenrechte, dem Schutz von Minderheiten und der sozialen Gerechtigkeit und Selbstbestimmung der Völker dienen.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen aller Art;
b) Organisation von Seminaren, Workshops und Informationsveranstaltungen.