Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der An- und Verkauf von Immobilien; die Projektentwicklung der darauf zu realisierenden Bauvorhaben; die Aufteilung bebauter Grundstücke in Miteigentumsanteile sowie deren Veräußerung; die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume; Verwaltung von Grundbesitz aller Art; Anzeigenvermittlung, Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß von Verträgen über Darlehen; Vermittlung von Versicherungen jeglicher Art und Bausparverträgen.