Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Arbeitnehmerüberlassung gemäß Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Arbeitsvermittlung - wenn und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind - sowie die Unternehmens- und Bewerberberatung.