Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Beratung von privatwirtschaftlichen Unternehmen und Behörden im In- und Ausland in allen Fragen der Organisation, Rationalisierung, Logistik und Unternehmensführung, die Vorbereitung von Entscheidungen zur Verbesserung wirtschaftlicher Ergebnisse sowie die Planung und Realisierung von Bau- und Investitionsvorhaben sowie von Sanierungen.
Die Hausverwaltung, d. h. die Verwaltung privater Wohnräume und gewerblicher Räume, nicht jedoch eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 34c GewO.