Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
- Anfertigung von Studien, Exposés und Entwürfen zum Auf-, Aus- und Umbau von Erholungs- und Freizeitobjekten, Wohngrundstücken und Einrichtungen des Hotel- und Gastgewerbes,
- Anfertigung von Gutachten zur Verkehrswertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Industrieobjekten und landwirtschaftlichen Produktionsanlagen,
- Verwaltung von Wohnmiethäusern und Eigentumswohnanlagen,
- Anfertigung von Bewirtschaftungsstudien für gewerbliche Immobilien sowie Beratungsleistungen. Es wird keine Tätigkeit nach § 34 a Gewerbeordnung durchgeführt.