Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung, der Kauf und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten,
Vermittlung von Finanzierungen jeder Art, Errichtung, Vermarktung und Verwertung von Investitionsvorhaben im Immobilienbereich auf eigene und fremde Rechnung einschließlich aller dazugehörigen Dienstleistungen, insbesondere konzeptionelle Gestaltung sowie technische und wirtschaftliche Baubetreuung, die Beteiligung an ähnlichen oder anderen Unternehmungen.