Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Baufinanzierungen sowie Kapitalbeteiligungen bzw. der Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge sowie die betriebswirtschaftliche Beratung und die Buchung von Geschäftsvorgängen. 2. Der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. 3. Die Vorbereitung von Bauvorhaben und deren Durchführung für eigene und fremde Rechnung und unter Beauftragung Dritter. 4. Die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes.