Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vornahme von Grundstücksgeschäften aller Art, insbesondere
die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes;
der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz aller Art, einschließlich der Tätigkeiten gemäß § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung;
die Vornahme von Finanzierungs-, Versicherungs- und Wohnungsvermittlungen;
die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen der angeführten Branchen einschließlich der Übernahme der Geschäftsführung;
die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung und verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, oonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte;
die gewerbsmäßige Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum von Wohneigentümern und die Verwaltung von Mietverhältnissen über Wohnräume Dritter.