Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten einschließlich der Tätigkeit als Grundstücksmakler, ferner die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder für fremde Rechnung, die Betreuung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung sowie die Übernahme der Errichtung von Bauvorhaben als Generalübernehmer.