Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb industrieller Erzeugnisse. Ferner der Erwerb und Handel mit Grundstücken, Errichtung und Vermietung von Gebäuden für Industrie- und Wohnzwecke, jeweils ohne Tätigkeiten im Sinne des § 34 c Gewerbeordnung, das Halten und Verwalten von Vermögen und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere Immobiliengesellschaften, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.