Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit Textilien und Lederkonfektion. Ferner der Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren Anmietung sowie die Verwaltung eigenen Grundbesitzes und die Unternehmensberatung. Tätigkeiten nach § 34 c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.