Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Handel mit Waren verschiedener Art, u. a. mit Lebensmitteln und Rohstoffen, die Handelsvertretung und Vermittlung auf Provisionsbasis und auch auf eigene Rechnung, das Betreiben von Gaststätten und Hotels, nach Vorliegen der staatlichen Erlaubnis, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, der Vertrieb, der Verleih und die Vorführung von Filmen, Media- Rundfunk Produktion sowie Werbung.