Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Grundstücksverwaltung sowie Grundstücksan- und Verkauf, Tätigkeiten gemäß § 34c GewO werden nicht ausgeübt. Arbeiten im Hochbau, Maurer und Betonbau, Estricharbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Parkett- und Bodenlegerarbeiten, sowie Holz- und Bautenschutzarbeiten. Beteiligung an Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichen Geschäftszwecken.