Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder alleinvertretungsbefugte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Grundbesitz sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Geschäftsführung.