Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Beratung in Bilanz- und Steuerfragen sowie die Erstellung von Gutachten und alle sonstigen berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V. § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die Ausübung von Treuhandgeschäften. Gewerbliche Tätigkeiten, insbesondere Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen.