Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Gegenstand
Die Übernahme der Stellung als Komplementärin in einer Kommanditgesellschaft, die sich mit Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz befaßt, die Übernahme der Geschäftsführung in dieser Kommanditgesellschaft sowie die Verwaltung des Vermögens dieser Kommanditgesellschaft.