Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Unternehmensberatung, insbesondere die Beratung bei der Kapitalbeschaffung, die Verwertung und Verwaltung von gewerblichen Schutzrechten sowie Geschäfte verschiedener Art, soweit sie keiner staatlichen Genehmigung bedürfen.