Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Projektentwicklung und das Projektmanagement, die Planung und die Koordinierung sowohl von regionalen und Ost-West-Wirtschaftskontakten, als auch von Stadtplanung und Architektur, Umweltschutz und Verkehrsplanung, Produktmarketing und Medienberatung sowie alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auch als Vermittler, die Gestaltung und Durchführung von PR-Maßnahmen, die Beratung in allen für die Projektentwicklung relevanten Bereichen mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung sowie die Wahrnehmung aller im Zusammenhang mit dem Gegenstand der Gesellschaft stehenden eigenen Rechte und Rechte Dritter.