Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch sie vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Planung, Entwicklung, Installation und Wartung von Daten- und Kommunikationsnetzen sowie der Handel mit Computer- und Kommunikationssystemen (Hard- und Software mit sowie EDV-Zubehör) sowie die Beratung, Planung, Installation und Wartung von technischer
Gebäudeausstattung in den Bereichen Elektro- und Kommunikationstechnik.