Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsmakler, Bank- und Bausparverträgen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
2. auf Grund eines Gesellschafterbeschlusses die Beteiligung, den Erwerb - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an anderen Unternehmen.