Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, und zwar: Planung, Durchführung und Anwendung sowie Förderung sozialwissenschaftlicher Forschung, insbesondere in Form von bevölkerungswissenschaftlichen Analysen und Untersuchungen zur Wechselbeziehung von Lebensqualität und Umweltfaktoren sowie die zeitnahe Veröffentlichung aller Forschungsergebnisse der Gesellschaft.