Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten,
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Ausarbeitung und Konzepterstellung individueller Anlageformen zur Eigentumsbildung, wie z.B. für Wohneigentum, Kapitalwertpapiere, Bausparverträge, Lebensversicherungen und für Beteiligungen jeglicher Art für Kapitalanleger, einschließlich der Erbringung von Schulungs-, Fortbildungs- und Seminarleistungen für Dritte;
- die allgemeine Unternehmensberatung sowie
- die Verwaltung von eigenem und fremdem Kapitalvermögen und Anlegerbetreuung (Fondsverwaltung). Ferner: Die Verwaltung von Immobilienbeständen - Objekt- und WEG-Verwaltungen -.