Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Einrichtung von Beherbergungsbetrieben für Aussiedler und Flüchtlinge, ohne Verpflegung zur Verfügung zu stellen
- Erwerb, Bebauung und Verkauf von Immobilien zur Bildung eigenen Vermögens bzw. zur Gewinnerzielung einschließlich Betreuung und Verwaltung eigenen Grundbesitzes sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Maßnahmen
- Abschluß von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und Darlehen