Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken. Ferner die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Darlehen und Finanzierungen. Weiterhin die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherren im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern sowie die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung. Die Präsentation und Vermarktung von Immobilien über das Internet.